Bundesfinanzministerium und Zoll

Lexware® EÜR: Grundanforderung

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© fotolia.com, 61625530, Bilan 3D Die Auflistung von  Barzahlungen benötigen im Rahmen einer EÜR-Ermittlung laut Bundesfinanzhof nach derzeitig gültiger Abgabenordnung kein Kassenbuch. Lediglich einer Sammelmappe mit den Einnahmen- und Ausgabenbelegen, die eingezahlt wurden und deren Zahldatum. Am besten chronologisch in einer Liste „Bareinnahmen“ bzw. „Barausgaben“ sortiert. Und spaltengetrennt für Einnahme netto/Ausgabe netto /Vorsteuer/Umsatzsteuer. Siehe gelb […]