BMF EÜR Formular Seite 1 Zeile 20: Sonstige Sach-, Nutzung- und Leistungsentnahmen als Eigenbedarf des Unternehmers

Seite 1 Zeile 20: Sonstige Sach-, Nutzung- und Leistungsentnahmen als Eigenbedarf des Unternehmers für private Belange

Elsterformular Hilfestellung:

„In dieser Zeile sind die Privatanteile (jeweils ohne Umsatzsteuer) einzutragen, die für Sach-, Nutzungs- oder Leistungsentnahmen anzusetzen sind (z. B. Warenentnahmen, private Nutzung von betrieblichen Maschinen oder die Ausführung von Arbeiten am Privatgrundstück durch Arbeitnehmer des Betriebs). Bei Aufwandsentnahmen sind die entstandenen Selbstkosten (Gesamtaufwendungen) anzusetzen. Die darauf entfallende Umsatzsteuer ist in Zeile 16 zu berücksichtigen.“

Lern-Ware Hinweis:

Entnimmt ein Friseur ein Haarspray, beköstigt ein Fleischer mit Mittagstisch seine gesamte Familie mit diesen Speisen, gräbt ein Baggerführer Löcher mit einem Minibagger, der dem Betrieb gehört, Löcher in den eigenen Garten, so müssen diese „W

aren-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen“ zum gleichen Preis netto als zusätzlicher Umsatz zzgl. der dafür abzuführenden Umsatzsteuer (Zeile 16) mit als Gewinnbestandteil angegeben werden, da jeder fremde Dritte diese Waren, Nutzungen und Leistungen nur gegen Ausgangsrechnung vom Gewerbetreibenden beziehen könnte.

 

Lern-Ware Anleitung für Lexware®-Software in Bezug auf o. g. Zeilennummern:

(Beitrag folgt)


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