BMF EÜR Formular Seite 1 Zeile 19: Private Kfz-Nutzung

Seite 1 Zeile 19: Private Kfz-Nutzung (von mindestens zu 50 % der Fahrleistung für den Betrieb genutzte Personenkraftwagen, keine LKW)

Elster Formular Hilfestellung:

„Nutzen Sie ein zum Betriebsvermögen gehörendes Fahrzeug auch zu privaten Zwecken, ist der private Nutzungswert als Betriebseinnahme zu erfassen.

Für Fahrzeuge, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden, ist grundsätzlich der Wert pauschal nach dem folgenden Beispiel (sog. 1-%-Regelung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) ) zu ermitteln:

Bruttolistenpreis

x Kalendermonate x

1%

= Nutzungswert
20.000 Euro x 12 x

1%

= 2.400 Euro

Begrenzt wird dieser Betrag durch die sogenannte Kostendeckelung (vgl. Ausführungen zu Zeile 63).

Für Umsatzsteuerzwecke kann aus Vereinfachungsgründen von dem Nutzungswert für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten ein Abschlag von 20 % vorgenommen werden. Die auf den restlichen Betrag entfallende Umsatzsteuer ist in Zeile 16 mit zu berücksichtigen.

Alternativ hierzu können Sie den tatsächlichen privaten Nutzungsanteil an den Gesamtkosten des/der jeweiligen Kfz (vgl. Zeilen 30, 47 und 59 bis 61) durch Führen eines Fahrtenbuches ermitteln. Der private Nutzungswert eines Fahrzeugs, das nicht zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist mit dem auf die nicht betrieblichen Fahrten entfallenden Anteil an den Gesamtaufwendungen für das Kraftfahrzeug zu bewerten.

Weitere Erläuterungen finden Sie im BMF-Schreiben vom 18.11.2009, (BStBl I S. 1326 und vom 15.11.2012 BStBl I S. 1099) und vom 05.06.2014, BStBl I S.835.“

Lern-Ware Hinweis:

Kostendeckelung bedeutet, dass für den Fall, dass o. g. KFZ keine 2400,00 € an Versicherungs-, Benzin,-Steuer- und Reparaturaufwand im jeweiligen Kalenderjahr gekostet hat, nur die wirklichen Kosten auf den PKW-Nutzer für die 1% Regelung zur privaten Besteuerung herangezogen werden. Es ist immer der Bruttolistenpreis des Neuwagenwerts, nicht der Anschaffungspreis, der darunter liegen kann, zur Berechnung herangezogen werden. Der Anschaffungspreis spielt dann die entscheidende Rolle als Bewertungsmaßstab für künftige Abschreibungen, auch wenn dieser unter dem Bruttolistenpreis liegen sollte. Eine Schere zu Ungunsten der Steuerbürger. Abschreibungstatbestände finden Sie auf Seite 2 im Bereich der Betriebsausgaben wieder…

Lern-Ware Anleitung für Lexware®-Software in Bezug auf o. g. Zeilennummern:

(Beitrag folgt)

 


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