BMF EÜR Formular: Seite 1 Zeile 18 Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen

Seite 1 Zeile 18: Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen (Betriebsinhaber verkauft z. B. Dienst-PKW oder nutzt ihn nur noch für private Zwecke)

 

Elster Formular Hilfestellung:

„Tragen Sie hier bei Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (z. B. Maschinen, Kfz.) den Erlös jeweils ohne Umsatzsteuer ein. Pauschalierende Land- und Forstwirte (§ 24 UStG) tragen hier die Bruttowerte ein. Bei Entnahmen ist in der Regel der Teilwert anzusetzen. Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt.

Erlöse aus der Veräußerung (bzw. der Teilwert bei einer Entnahme) eines Wirtschaftsgutes nach § 6 Abs. 2 und 2a EStG (vgl. Ausführungen zu den Zeilen 33 und 34) sind ebenfalls hier einzutragen.“

Lern-Ware Hinweis:

„Anlagevermögen“ bedeutet für den Unternehmer, dass sein privates Geld für die Betriebsgründung oder Fortführung von ihm in Betriebsanlagen (z. B. Maschinen, KFZ, Gebäude, Büroinventar) investiert wurde. Dieses Betriebsvermögen wird dann zeitanteilig mit Abschreibungs-Aufwand dem jeweiligen Erlös gegenüber gestellt. Das vom Betriebinhaber investierte Geld ist dann sein Eigenkapital, welches allerdings bei der EÜR nur eine Randerscheinung ist und in der Gewinnermittlung nicht mit benannt wird. Ledigli

ch der zeitanteilige Verbrauch der damit privat getätigten Investitionen in den Betrieb wirkt als Abschreibung auf den Anschaffungswert dann über Jahre hinweg gewinnmindernd. Vorsteuern können auch gezogen werden, sofern eine Fremdrechnung vorliegt, die USt als Vorsteuer beinhaltet.

Für den Fall, dass ein Unternehmer dann  Betriebsteile wieder alleinig nutzen will (z. B. ein Haus oder ein KFZ), wird der entsprechende Verkaufpreis dieses Vermögenswerts dann fiktiv in die Gewinnermittlung eingesetzt, damit die einkommen- und umsatzsteuerliche Besteuerung des Restwerts erfolgen kann und der Unternehmer damit nicht Steuervorteile anderen Steuerbürgern gegenüber erlangt. Dieser letztgenannte Fall wird in dieser Zeile benannt und somit in die Steuererklärung übernommen.

Lern-Ware Anleitung für Lexware®-Software in Bezug auf o. g. Zeilennummern:

(Beitrag folgt)

 


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