BMF EÜR-Formular Seite 1 Zeile 9-10 als Betriebseinnahme: Umwidmung von Betriebs- in Privatvermögen als Entnahme von Grundstücken oder Erbbaurechten

Seite 1 Zeilen 9-10: jahrelang betrieblich genutzte Grundstücke oder Erbbaurechte wurden verkauft oder bei Betriebsaufgabe ins Privatvermögen übernommen (eine Einnahme, die nicht mit einer Einzahlung verbunden ist, wenn einfach nur der Betrieb aufgegeben wird!)

Elsterformular Hilfestellung:

Entnahme oder Verkauf von Grundstücken /grundstücksgleichen Rechten bei Betriebsveräusserung oder Betriebsaufgabe bzw. Verkauf von Immobilien oder gleichwertigen Nutzungsrechten, die sonst vom

Eingabemöglichkeit Elsterformular und Erklärung/Berechnung zu diesen Tatbeständen für Zeile 10:

Tragen Sie hier -in Zeile 18-  bei Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (z. B. Maschinen, Kfz.) den Erlös jeweils ohne Umsatzsteuer ein. Pauschalierende Land- und Forstwirte (§ 24 UStG) tragen hier die Bruttowerte ein. Bei Entnahmen ist in der Regel der Teilwert anzusetzen. Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt.

Erlöse aus der Veräußerung (bzw. der Teilwert bei einer Entnahme) eines Wirtschaftsgutes nach § 6 Abs. 2 und 2a EStG (vgl. Ausführungen zu den Zeilen 33 und 34) sind ebenfalls hier einzutragen.

Zeile 18 mit Bezug auf „Veräusserung und Entnahme von Anlagevermögen“, z. B. einen Betriebs-PKW nur noch privat nutzen nach Betriebsaufgabe oder ein bislang im Betriebsvermögen enthaltenes Ladenlokal für privaten Wohnraum umbauen während der Betriebsfortführung.

Hier ist zwingend anzugeben, ob im Gewinnermittlungszeitraum Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte entnommen oder veräußert wurden.

zu Zeile 78:

Beim Übergang von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich bzw. nach Durchschnittssätzen zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sind die durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart bedingten Hinzurechnungen und Abrechnungen im ersten Jahr nach dem Übergang zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG vorzunehmen.

Bei Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs ist eine Schlussbilanz nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs zu erstellen. Ein entsprechender Übergangsgewinn/-verlust ist ebenfalls hier einzutragen.

Lern-Ware Anleitung für Lexware®-Software in Bezug auf o. g. Zeilennummern:

Anlagevermögen Daten-Eingaben Buchwert und Verkaufserlös/Entnahmebetrag für EÜR sowie Jahresabschluss-Daten-Ausgabe EÜR

 


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