BMF EÜR-Formular Seite 1 Zeile 11-12 für Betriebseinnahmen: Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 (1) UStG)

Seite 1 Zeilen 11-12: Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG)

Elster-Formular Hilfestellung:

„Hier tragen umsatzsteuerliche Kleinunternehmer ihre Betriebseinnahmen (ohne Beträge aus Zeilen 17 bis 21) mit dem Bruttobetrag ein.

Sie sind Kleinunternehmer, wenn Ihr Gesamtumsatz (§ 19 UStG) im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird und Sie nicht zur Umsatzsteuerpflicht optiert haben. Kleinunternehmer dürfen für ihre Umsätze z. B. beim Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen keine Umsatzsteuer gesondert in Rechnung stellen.“

Lern-Ware Hinweis:

Diese Umsatzgrenze ist zeitanteilig pro Monat der gewerblichen Tätigkeit im Kalenderjahr zu betrachten. Fangen Sie also erst am 01.07. eines Kalenderjahres mit Ihrem Gewerbe an, darf nur die die Hälfte des o. g. Betrags als Gesamtumsatz bei Ihnen als Zahlung eingegangen sein. Fangen Sie zum 01.10. des Kalenderjahres an, dann anteilig nur ein Viertel. Die Gesamtsumme wird vom FA hoch gerechnet und entscheidet, ob Sie in Ihren Rechnungen USt ausweisen und vom Kunden einzubehalten sowie ans Finanzamt monatlich abzuführen haben. Überschreitet also Ihr Gesamtumsatz im angebrochen Kalenderjahr diese Grenze zeitanteilig, werden Sie mit Ihren Betriebseinnahmen Umsatzsteuerzahler, obgleich Sie keine USt vom Kunden verlangt haben, sofern Sie (fälschlicher Weise) davon ausgegangen sind, dass die 17.500,00 € ein Freibetrag insgesamt sein sollten.

Haben Sie mehrere Gewerbe nebeneinander, werden die Einnnahmen aus allen Gewerben zusammen gerechnet, so dass die o. g. Grenze schnell erreicht ist. Im Rahmen der Umsatzsteuer-Berechnung gibt es nur einen Unternehmer, im Rahmen der Einkommensteuer- und Gewerbesteuerermittlung können Sie Gewinne pro Betrieb getrennt ermitteln- bei der USt nicht, sofern alle Betriebe die Rechtsform eines Einzelunternehmens haben.

Lern-Ware Anleitung für Lexware®-Software in Bezug auf o. g. Zeilennummern:

Firmenstammdaten und Betriebseinnahmen-Daten-Eingabe EÜR sowie Jahresabschluss-Daten-Ausgabe EÜR

 


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