Lexware® EÜR Formular Seite 1 Zeilen 11-12: Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG)

EÜR-Formularbereich:

 

Lexware® Dateneingaben und Datenausgaben:

Wahl der Gewinnermittlung:

Wahl der Umsatzbesteuerung:

 

Beginn des Geschäftsjahres und Wahl des Kontenrahmens:

Wahl der Kleinunternehmereigenschaft:

Kleinunternehmer bis 17.500 € Ganzjahresumsatz sind von der Pflicht zur Erstellung und elektronischen Übermittlung einer formulargebundenen Gewinnermittlung freigestellt. Sie können sich auch von der Umsatzbesteuerung freistellen, dann allerdings keine Vorsteuer dem Finanzamt in Rechnung stellen.

Alle anderen Unternehmer und Freiberufler, die über 17.500 € Ganzjahresumsatz erzielen, sind gefordert, eine formulargebundene EÜR-Ermittlung laut vorgeschriebenen Datensatz ans Finanzamt elektronisch zu übermitteln.

Diese Formulare werden von Lexware® mittels der Sachkonteneigenschaften in den jeweiligen Ein- und Ausgabenkonten dem hinterlegten Formular zugewiesen und dienen der Gewinnermittlung laut Anforderungen des Elsterformulars.

Kleinunternehmer können ganz einfach den Lexware® – eigenen Bericht für die Einnahmen-Überschussermittlung an das Finanzamt als Rechtsgrundlage für die Gewinnermittlung abgeben.


Lern-Ware Hinweis zu Lexware® Anleitungen:

Lexware® Buchhalter: Firma neu anlegen und Kontenrahmen dazu auswählen, Anleitung von Lexware® mit zusätzlichen Hinweisen

Lexware® Buchhalter: Istversteuerung Umsatzsteuer bis 2014 und Istversteuerung ab 2015 korrekt erfassen


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