BMF EÜR: Betriebseinnahmen als Zufluss von Zahlungen

Beitrags-Links zu den einzelnen Zeilen des EÜR-Formulars mit Erklärungen vom Bundesfinanzministerium sowie Lern-Ware Ergänzungen mit Lexware® Anleitungen:

Elsterformular Hilfe zu BETRIEBSEINNAHMEN:

„Betriebseinnahmen sind grundsätzlich im Zeitpunkt des Zuflusses zu erfassen. Ausnahmen ergeben sich aus § 11 EStG.“

Lern-Ware Hinweis:

Neun Tage Regelung für Einnahmen aus Vorsteuerforderungen/Umsatzsteuererstattungen im Folgejahr beachten!


Seite 1 Zeilen 1-8: Wer macht was wann wie und mit wem auf welche Art unter welcher Steuernummer?

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Seite 1 Zeilen 9-10: jahrelang betrieblich genutzte Grundstücke oder Erbbaurechte wurden verkauft oder bei Betriebsaufgabe ins Privatvermögen übernommen (eine Einnahme, die nicht mit einer Einzahlung verbunden ist, wenn einfach nur der Betrieb aufgegeben wird!)

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Seite 1 Zeilen 11-12: Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG)

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Seite 1 Zeile 13: Betriebseinnahmen als Land- und Forstwirt mit Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG

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Seite 1 Zeilen 14-16: Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen und umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen und Betriebseinnahmen mit Umkehrung der Umsatzsteuerschuld in der Rechnungsstellung (§ 13 b UStG)

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Seite 1 Zeile 17: Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer

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Seite 1 Zeile 18: Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen (Betriebsinhaber verkauft z. B. Dienst-PKW oder nutzt ihn nur noch für private Zwecke)

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Seite 1 Zeile 19: Private Kfz-Nutzung (von mindestens zu 50 % der Fahrleistung für den Betrieb genutzte Personenkraftwagen, keine LKW)

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Seite 1 Zeile 20: Sonstige Sach-, Nutzung- und Leistungsentnahmen als Eigenbedarf des Unternehmers für private Belange

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Seite 1 Zeile 21-22. Auflösung von Rücklagen und Ausgleichsposten sowie Summe der Betriebseinnahmen (nicht eintragbare Zeilen, werden aus anderen Zeilen summiert dort automatisch vorgetragen)

Zeile 21-22 auf Seite 1 der Gewinnermittlung als nicht ausfüllbare, sondern aus anderen Zeilen berechneten Zellen

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Lern-Ware Tipp:

GoBD-Sachverständiger Margit Klein
GoBD-Sachverständiger Margit Klein Lexware® Hotline, Support, Hilfe, Schulung, Kontakt über Margit Klein (Diplom-Ökonom, Sparkassenkauffrau, Versicherungsfachfrau), Telefon: 05143 66 900 99- wir rufen zurück!

Die verschiedenen Arten von Support für Lexware® Produkte finden Sie im Überblick auf: Lern-support-Ware

Onlinehilfestellungen, Fragen und Antworten zu Lexware® Financial Office gibt es hier: Lern-Ware

Hier finden Sie kostenfreie Kaufberatung zu Lexware®-Produkten: Softwarekauf Lexware®


Bei Fragen gibt es Antworten: Tel. 05143-66 900 99, zusatzkostenfreie Rufnummer.


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