BMF EÜR-Formular Seite 1 Zeile 13: Betriebseinnahmen als Land- und Forstwirt

Seite 1 Zeile 13: Betriebseinnahmen als Land- und Forstwirt mit Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG

Elster-Formular Hilfestellung:

„Diese Zeile ist nur von Land- und Forstwirten auszufüllen, deren Umsätze nicht nach den allgemeinen Vorschriften des UStG zu versteuern sind. Einzutragen sind die Bruttowerte (ohne Beträge aus Zeilen 17 bis 20). Umsätze, die nach den allgemeinen Vorschriften des UStG zu versteuern sind, sind in den Zeilen 14 bis 20 einzutragen.“

 

Lern-Ware Hinweis: 

Die Umsetzung dieses Erlösart findet bei Lexware® über den Kontenplan statt. Dort ist ein entsprechend voreingestelltes Umsatzkonto zu finden, welches für Einzahlungen dieser Art genutzt werden kann, damit es dann in der richtigen Zeile des amtlichen Formulars auftaucht Die umsatzsteuerliche Durchschnittsbesteuerung folgt dann um die pauschalierten Vorsteuerbeträge ermäßigt im Umsatzsteuerformular auf Zeile 76 für UStVA 2016 (hier nicht im Bild), wenn diese Zeile bei „Eigenschaften“ des Kontos 8190 des SKR03 für die UStVA eingestellt ist.

Lern-Ware Anleitung für Lexware®-Software in Bezug auf o. g. Zeilennummern:

(Beitrag folgt)


Bundesfinanzministerium und ZollElsterformular für Gewinnermittlung