Lexware® EÜR: GEWINNERMITTLUNG nach § 4 (3) EStG als Gesamtübersicht mit Wissens-Beiträgen und Lexware®-Anleitungen zu den einzelnen Zeilenangaben im steuerrechtlichen FORMULAR auf Seite 2 von 3 für BETRIEBSAUSGABEN

Erklärungspflicht aller steuerrechtlich relevanten Einnahmen mit öffentlicher kostenfreier Hilfestellung im Jahresrhythmus: BETRIEBSAUSGABEN

Hier finden Sie den Überblick zum Sinn und Zweck der EÜR als Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die Nennung der Möglichkeiten, wie Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt kostenfrei beim Ausfüllen aller Erklärungsvordrucke helfen muss und kann: Gewinnermittlung nach § 4 (3) Einkommensteuergesetz und die Infotheken der Finanzbehörden

Informationen zum Befüllen der Steuererklärungsvordrucke erhalten Sie über Infotheken der Finanzämter kostenfrei- einfach mal googlen:

Das kostenlose Elsterformular mit Hinweise zum Selbstausfüllen der Steuererklärungs-Formulare erhalten Sie hier: Elster-Online-Portal der bayrischen/thüringischen Finanzverwaltung für das gesamte Bundesgebiet

Den grundsätzlichen Umgang mit Lexware® Software, bei dem das EÜR-Formular die entscheidende Rolle spielt, schildern wir hier: Lern-Ware Financial Office Hilfestellungen und Support


Im Folgenden finden Sie Wissensbeiträge, die gemäß dem Formular der Gewinnermittlung für Einnahmenüberschuss-Rechner zeilenweise aufgebaut bzw. nacheinander aufgereiht sind.

Die Art und Weise wie Lexware® damit buchungssatzmäßig sowie im Rahmen der Konten- und Berichts-Programmautomatik mit Bezug auf Umsatzsteuer und Erzielung des einkommensteuerlichen Jahresergebnisses sowie dem elektronischen Versand des steuerrechtlichen Formulars mit Ihren laufenden Geschäftsvorfällen umgeht, wird im jeweiligen zeilenbezogenen Beitrag dargestellt.

Achten Sie bitte darauf, dass beim Nachlesen im kostenfrei verfügbaren Elsterformular (jeweilige Formularbilder laut Beitrag) die dem darlegelegten Sachverhalt entsprechenden Zeilen im Formular, sofern der Cursor dort gesetzt ist, rechts neben dem Formularbild, sich die immer mit gelbem Hintergrund markierten Erklärungen zu den jeweiligen Zeilen zum Nachlesen im Elsterformular selbst anbieten.

Falls Sie dann doch noch Fragen haben sollten, bieten die Infothek des zuständigen Finanzamts oder die jeweiligen Mitarbeiter bei den Oberfinanzdirektionen dann entsprechend telefonische oder persönliche Nachfragemöglichkeiten- einfach mal googlen und Ihren persönlichen Ansprechpartner dort kennen- und hoffentlich schätzen lernen.


Beitrags-Links zu den einzelnen Zeilen des EÜR-Formulars mit Erklärungen vom Bundesfinanzministerium sowie Lern-Ware Ergänzungen mit Lexware® Anleitungen:

Elsterformular Hilfe zu BETRIEBSAUSGABEN:

„Betriebsausgaben sind grundsätzlich im Zeitpunkt des Abflusses zu erfassen. Ausnahmen ergeben sich aus § 11 Abs. 2 EStG.

Bei gemischten Aufwendungen ist ausschließlich der betrieblich/beruflich veranlasste Anteil anzusetzen (z. B. Telekommunikationsaufwendungen). Die nachstehend aufgeführten Betriebsausgaben sind grundsätzlich mit dem Nettobetrag anzusetzen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 49 einzutragen. Kleinunternehmer geben den Bruttobetrag an. Gleiches gilt für Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen (vgl. Ausführungen zu Zeile 49).“

Lern-Ware Hinweis:

Neun Tage Regelung für Einnahmen aus Vorsteuerrückerstattung/Umsatzsteuerzahlungen im Folgejahr beachten! Vorauszahlungen für den Zeitraum von mehr als fünf Jahren werden ebenfalls nicht sofort gewinnmindernd berücksichtigt (z. B. als Disagio, bzw. Kosten für selbst erstellte Mietereinbauten).


Seite 2 Zeile 23-24: Betriebs- und Bebauungskostenpauschale für bestimmte Berufsgruppen/Weinbaubetriebe oder Forstwirte

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Seite 2 Zeile 25: Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich Nebenkosten

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Seite 2 Zeile 26: Bezogene Fremdleistungen

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Seite 2 Zeile 27: Ausgaben für eigenes Personal (z.B. Gehälter, Löhne und Versicherungsbeiträge)

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Seite 2 Zeilen 28-36: Absetzung für Abnutzung (AfA)

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Seite 2 Zeile 37: Miete/Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke

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Seite 2 Zeile 38: Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung (z. B. Miete)

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Seite 2 Zeile 39: Sonstige Aufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke (ohne Schuldzinsen und AfA sowie ohne private Eigennutzung)

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Seite 2 Zeile 40: Aufwendungen für Telekommunikation (z. B. Telefon, Internet ohne private Eigennutzung)

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Seite 2 Zeile 41: Übernachtungs- und Reisenebenkosten bei Geschäftsreisen des Steuerpflichtigen (hier nur der Unternehmer, keine Arbeitnehmer, die Kosten für Mitarbeiter gehören zum Personalaufwand)

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