Lexware® EÜR: GEWINNERMITTLUNG nach § 4 (3) EStG als Gesamtübersicht mit Wissens-Beiträgen und Lexware®-Anleitungen zu den einzelnen Zeilenangaben im steuerrechtlichen FORMULAR auf Seite 1 von 3 für BETRIEBSEINNAHMEN

Erklärungspflicht aller steuerrechtlich relevanten Einnahmen mit öffentlicher kostenfreier Hilfestellung  im Jahresrhythmus: BETRIEBSEINNAHMEN

Hier finden Sie den Überblick zum Sinn und Zweck der EÜR als Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die Nennung der Möglichkeiten, wie Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt kostenfrei beim Ausfüllen aller Erklärungsvordrucke helfen muss und kann:  Gewinnermittlung nach § 4 (3) Einkommensteuergesetz und die Infotheken der Finanzbehörden

Informationen zum Befüllen der Steuererklärungsvordrucke erhalten Sie über Infotheken der Finanzämter kostenfrei- einfach mal googlen:

Das kostenlose Elsterformular mit Hinweise zum Selbstausfüllen der Steuererklärungs-Formulare erhalten Sie hier: Elster-Online-Portal der bayrischen/thüringischen Finanzverwaltung für das gesamte Bundesgebiet

Den grundsätzlichen Umgang mit Lexware® Software, bei dem das EÜR-Formular die entscheidende Rolle spielt, schildern wir hier: Lern-Ware Financial Office Hilfestellungen und Support


Im Folgenden finden Sie  Wissensbeiträge, die gemäß dem  Formular der Gewinnermittlung für Einnahmenüberschuss-Rechner zeilenweise aufgebaut bzw. nacheinander aufgereiht sind.

Die Art und Weise wie Lexware® damit buchungssatzmäßig sowie im Rahmen der Konten- und Berichts-Programmautomatik mit Bezug auf Umsatzsteuer und Erzielung des einkommensteuerlichen Jahresergebnisses sowie dem elektronischen Versand des steuerrechtlichen Formulars mit Ihren laufenden Geschäftsvorfällen umgeht, wird im jeweiligen zeilenbezogenen Beitrag dargestellt.

Achten Sie bitte darauf, dass beim Nachlesen im kostenfrei verfügbaren Elsterformular (jeweilige Formularbilder laut Beitrag) die dem darlegelegten Sachverhalt entsprechenden Zeilen im Formular, sofern der Cursor dort gesetzt ist, rechts neben dem Formularbild,  sich die immer mit gelbem  Hintergrund markierten Erklärungen zu den jeweiligen Zeilen zum Nachlesen im Elsterformular selbst anbieten.

Falls Sie dann doch noch Fragen haben sollten, bieten die Infothek des zuständigen Finanzamts oder die jeweiligen Mitarbeiter bei den Oberfinanzdirektionen dann entsprechend telefonische oder persönliche Nachfragemöglichkeiten- einfach mal googlen und Ihren persönlichen Ansprechpartner dort kennen- und hoffentlich schätzen lernen.


Beitrags-Links zu den einzelnen Zeilen des EÜR-Formulars mit Erklärungen vom Bundesfinanzministerium sowie Lern-Ware Ergänzungen mit Lexware® Anleitungen:

Elsterformular Hilfe zu BETRIEBSEINNAHMEN:

„Betriebseinnahmen sind grundsätzlich im Zeitpunkt des Zuflusses zu erfassen. Ausnahmen ergeben sich aus § 11 EStG.“

Lern-Ware Hinweis:

Neun Tage Regelung für Einnahmen aus Vorsteuerforderungen/Umsatzsteuererstattungen im Folgejahr beachten!


 Seite 1 Zeilen 1-8: Wer macht was wann wie und mit wem auf welche Art unter welcher Steuernummer?

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Seite 1 Zeilen 9-10: jahrelang betrieblich genutzte Grundstücke oder Erbbaurechte wurden verkauft oder bei Betriebsaufgabe ins Privatvermögen übernommen (eine Einnahme, die nicht mit einer Einzahlung verbunden ist, wenn einfach nur der Betrieb aufgegeben wird!)

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Seite 1 Zeilen 11-12: Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG)

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Seite 1 Zeile 13: Betriebseinnahmen als Land- und Forstwirt mit Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG

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Seite 1 Zeilen 14-16: Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen und umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen und Betriebseinnahmen mit Umkehrung der Umsatzsteuerschuld in der Rechnungsstellung (§ 13 b UStG)

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Seite 1 Zeile 17: Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer

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Seite 1 Zeile 18: Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen (Betriebsinhaber verkauft z. B. Dienst-PKW oder nutzt ihn nur noch für private Zwecke)

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Seite 1 Zeile 19: Private Kfz-Nutzung (von mindestens zu 50 % der Fahrleistung für den Betrieb genutzte Personenkraftwagen, keine LKW)

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Seite 1 Zeile 20: Sonstige Sach-, Nutzung- und Leistungsentnahmen als Eigenbedarf des Unternehmers für private Belange

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Seite 1 Zeile 21-22. Auflösung von Rücklagen und Ausgleichsposten sowie Summe der Betriebseinnahmen (nicht eintragbare Zeilen, werden aus anderen Zeilen summiert dort automatisch vorgetragen)

Zeile 21-22 auf Seite 1 der Gewinnermittlung als nicht ausfüllbare, sondern aus anderen Zeilen berechneten Zellen

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Lern-Ware Hinweis:

Lexware® EÜR: GEWINNERMITTLUNG nach § 4 (3) EStG als Gesamtübersicht mit Wissens-Beiträgen und Lexware®-Anleitungen zu den einzelnen Zeilenangaben im steuerrechtlichen FORMULAR auf Seite 2 von 3 für BETRIEBSAUSGABEN

 


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